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Pflegerin hilft älterem Herren beim Waschen | © Heinz von Heydenhaber

Grundpflegerische Versorgung beim
Caritas Pflegedienst Eichenau

Grundpflegerische Versorgung/ Körperbezogene Pflegemaßnahmen Eichenau

Unser ambulanter Pflegedienst ist für Sie da, wenn Sie Unterstützung bei der Grundpflege benötigen. Rufen Sie uns an, gerne informieren wir Sie über das Angebot!

Vielleicht können wir Ihnen schon hier Ihre ersten Fragen zur Grundpflege beantworten:

Was versteht man unter Grundpflege/ Körperbezogene Pflegemaßnahmen?

In der Grundpflege geht um die Unterstützung der alltäglichen Grundbedürfnisse: Dazu gehört Körperpflege, wie Waschen und Zähneputzen, Essen und die Förderung der Bewegungsfähigkeit. Die Grundpflege ist also neben der medizinischen Behandlungspflege, den pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und der Hilfe bei der Haushaltsführung ein wichtiger Baustein in der Häuslichen Pflege. Zur Abgrenzung hier nochmal etwas genauer:  

Die Grundpflege bzw. die körperbezogenen Maßnahmen unterstützen Sie bei der Bewältigung der Grundbedürfnisse. Die Behandlungspflege kümmert sich um medizinisch notwendige Versorgung. Die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen unterstützen Sie bei der Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens, das heißt, Sie erhalten zum Beispiel Hilfe bei Behördenangelegenheiten, bekommen eine Begleitung bei Spaziergängen, erhalten Unterstützung bei der Ausübung Ihres Hobbies und anderes. Die Hilfe bei der Haushaltsführung sorgt für Tätigkeiten wie Einkaufen oder Essen kochen. Zusammengenommen ergibt sich hieraus die Häusliche Pflege. Hier geht es aber nicht nur um die „Versorgung“ eines Menschen, sondern um die Erhaltung der Selbständigkeit.

Wer hat einen Anspruch auf Grundpflege Körperbezogene Pflegemaßnahmen? 

Anspruch auf die Grundpflegerische Versorgung bzw. körperbezogenen Maßnahmen haben Menschen ab dem Pflegegrad 1.

Wie ist es, sich pflegen zu lassen? Will ich das zulassen? 

Sich von einem fremden Menschen waschen zu lassen ist für viel Menschen eine unangenehme Vorstellung. Dem einen fällt es leichter, anderen fällt das schwerer. Unsere geschulten Mitarbeiter wissen das. Deshalb begegnen sie Ihnen mit großem Respekt. Wann immer es uns möglich ist, kümmert sich das gleiche Team um Sie. Wir sprechen im Fachjargon von „Bezugspflege“. Das ist ein ganzheitlicher Ansatz: Wir betrachten immer den ganzen Menschen mit all seinen Bedürfnissen. Bei den ambulanten Pflegediensten der Caritas sind Sie in guten Händen.  

Unterschiede der verschiedenen Pflegeleistungen

Für wen ist welches Pflegeangebot geeignet? Definition der Pflegeleistung

Tagespflege: Entlastung für Pflegende Angehörige

Kurzzeitpflege: Entlastung für Pflegende Angehörige nach Krankenhausaufenthalt

Verhinderungspflege: Entlastung für pflegende Angehörige

medizinische Behandlungspflege: für Menschen, die nach ärztlicher Anordnung zu Hause oder auch im Altenheim eine medizinische Versorgung brauchen. Beispiel: Versorgung mit Medikamenten Wundversorgung Anziehen von Kompressionsstrümpfen

stationäre Pflege: für Menschen geeignet, die rund um die Uhr eine ganzheitliche Unterstützung in der Pflege, medizinischen Versorgung, sozialen Begleitung und Hauswirtschaft benötigen. 

Betreuungsleistung durch ambulante Pflege: für Menschen, die zeitweise eine Betreuung benötigen: Beispiele Spaziergänge, Hilfe bei Behördenangelegenheiten, Aufrechterhaltung der Tagesstruktur, Unterstützung bei Hobby und Spiel, bedürfnisgerechte Beschäftigung

Ambulante Pflege: für Menschen, die mit Unterstützung zu Hause leben können. Beispiele der Leistungen: Behandlungspflege, Betreuung, Hilfe bei der Haushaltsführung

Grundpflegerische Versorgung/körperbezogene Maßnahmen: für Menschen, die Unterstützung in folgenen Bereichen brauchen: Körperpflege, wie Waschen und Zähneputzen, Essen Förderung der Bewegungsfähigkeit.

Kurzzeitpflege: Bis zu 56 Tage im Kalenderjahr.

Verhinderungspflege:maximal 42 Tage. 

medizinische Behandlungspflege: So lange wie nötig.

stationäre Pflege: Bis zum Lebensende. 

Tagespflege: Teilweise Pflegekasse: Soziale Betreuung, medizinische Behandlungspflege abhängig vom Pflegegrad (2-5) Teilweise Eigenfinanzierung.

Kurzzeitpflege: Pflegekasse.

Verhinderungspflege: Pflegekasse übernimmt die Kosten der Verhinderungspflege bis maximal 1.612 € pro Jahr.

medizinische Behandlungspflege: Krankenkasse.

stationäre Pflege: Teilweise Pflegekasse, abhängig vom Pflegegrad Teilweise Eigenfinanzierung.

Grundpflegerische Versorgung/körperbezogene Maßnahmen:Pflegeversicherung.

 

Tagespflege: Altenheim ambulant. Eigenen Einrichtungen.

Kurzzeitpflege: Altenheim.

Verhinderungspflege: zu Hause.

medizinische Behandlungspflege: Altenheim oder zu Hause.

stationäre Pflege: Altenheim.

Betreuungsleistung durch ambulante Pflege: zu Hause/in einer Eirichtung bei Betreuungsgruppen.

Ambulante Pflege: zu Hause.

Grundpflegerische Versorgung/körperbezogene Maßnahmen: zu Hause.

 

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