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Pflegerin hilft älterer Frau mit Rollator | © Heinz von Heydenhaber

Verhinderungspflege beim
Caritas Pflegedienst Eichenau

Verhinderungspflege Eichenau

Unser Pflegedienst übernimmt die Versorgung Ihres Angehörigen, falls Sie als pflegender Angehöriger verhindert sind. Bitte rufen Sie uns an, wir informieren Sie über die Möglichkeiten der Verhinderungspflege.
 
Vielleicht helfen Ihnen die folgenden Informationen bereits weiter:
 

Wer pflegt meinen Vater, wenn ich selbst ins Krankenhaus muss?

Wenn Sie als pflegende Angehörige Zeit für sich brauchen, weil Sie wichtige Termine haben oder aus anderen Gründen in der Versorgung ausfallen, greift die Verhinderungspflege.

Was versteht man unter Verhinderungspflege/Ersatzpflege?

Verhinderungspflege bietet Entlastung für pflegende Angehörige. Sie ermöglicht Freiräume für den Pflegenden und ist sowohl stundenweise als auch tage- bzw. wochenweise einsetzbar. Die ambulanten Pflegedienste der Caritas pflegen Ihren Angehörigen gut und liebevoll in der Zeit, in der Sie verhindert sind.

Wann werden die Kosten für die Verhinderungspflege übernommen?

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse: 

Die zu pflegende Person muss seit mindestens sechs Monaten gepflegt werden und einen Pflegegrad von 2 bis 5 haben. Dabei muss die Pflege allerdings nicht zwangsweise nur durch eine Person und auch nicht am Stück ausgeführt worden sein.  

Ihr Hausarzt kann Ihnen bescheinigen, wie lange Sie bereits Ihre Angehörigen pflegen. 

Sie haben mehrere Möglichkeiten:  

  1. Sie können die Unterstützung eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen 
  2. Ein anderer Angehöriger oder Bekannter übernimmt die Pflege. Diese Hilfe kann ebenfalls abgerechnet werden. 
  3. Auch die Leistung eines Familienentlastenden Dienstes kann über die Verhinderungspflege abgerechnet werden. 
  4. Verhinderungspflege ist mit Kurzzeitpflege kombinierbar. 

Die Verhinderungspflege steht Ihnen zusätzlich zum Pflegegeld beziehungsweise der Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes zu. 

Wer kommt für die Kosten der Verhinderungspflege auf? 

Die Pflegekassen zahlen Für die Kosten kommt bis zu x Euro die Pflegekasse auf. 

Kontaktieren Sie uns. Gemeinsam überlegen wir schnell und so unbürokratisch wie möglich wie wir Sie unterstützen können. 

Wenn Sie durch nahe Angehörige oder Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, gepflegt werden, kann die Pflegekasse den bis zu 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes des festgestellten Pflegegrades zahlen. Das gilt zum Beispiel, wenn zum Beispiel Fahrkosten oder Verdienstausfall nachgewiesen werden. Die Leistung kann auf bis zu insgesamt 1.612 Euro aufgestockt werden.

Unterschiede der verschiedenen Pflegeleistungen

Für wen ist welches Pflegeangebot geeignet? Definition der Pflegeleistung

Tagespflege: Entlastung für Pflegende Angehörige

Kurzzeitpflege: Entlastung für Pflegende Angehörige nach Krankenhausaufenthalt

Verhinderungspflege: Entlastung für pflegende Angehörige

medizinische Behandlungspflege: für Menschen, die nach ärztlicher Anordnung zu Hause oder auch im Altenheim eine medizinische Versorgung brauchen. Beispiel: Versorgung mit Medikamenten Wundversorgung Anziehen von Kompressionsstrümpfen

stationäre Pflege: für Menschen geeignet, die rund um die Uhr eine ganzheitliche Unterstützung in der Pflege, medizinischen Versorgung, sozialen Begleitung und Hauswirtschaft benötigen. 

Betreuungsleistung durch ambulante Pflege: für Menschen, die zeitweise eine Betreuung benötigen: Beispiele Spaziergänge, Hilfe bei Behördenangelegenheiten, Aufrechterhaltung der Tagesstruktur, Unterstützung bei Hobby und Spiel, bedürfnisgerechte Beschäftigung

Ambulante Pflege: für Menschen, die mit Unterstützung zu Hause leben können. Beispiele der Leistungen: Behandlungspflege, Betreuung, Hilfe bei der Haushaltsführung

Grundpflegerische Versorgung/körperbezogene Maßnahmen: für Menschen, die Unterstützung in folgenen Bereichen brauchen: Körperpflege, wie Waschen und Zähneputzen, Essen Förderung der Bewegungsfähigkeit.

Kurzzeitpflege: Bis zu 56 Tage im Kalenderjahr.

Verhinderungspflege:maximal 42 Tage. 

medizinische Behandlungspflege: So lange wie nötig.

stationäre Pflege: Bis zum Lebensende. 

Tagespflege: Teilweise Pflegekasse: Soziale Betreuung, medizinische Behandlungspflege abhängig vom Pflegegrad (2-5) Teilweise Eigenfinanzierung.

Kurzzeitpflege: Pflegekasse.

Verhinderungspflege: Pflegekasse übernimmt die Kosten der Verhinderungspflege bis maximal 1.612 € pro Jahr.

medizinische Behandlungspflege: Krankenkasse.

stationäre Pflege: Teilweise Pflegekasse, abhängig vom Pflegegrad Teilweise Eigenfinanzierung.

Grundpflegerische Versorgung/körperbezogene Maßnahmen:Pflegeversicherung.

 

Tagespflege: Altenheim ambulant. Eigenen Einrichtungen.

Kurzzeitpflege: Altenheim.

Verhinderungspflege: zu Hause.

medizinische Behandlungspflege: Altenheim oder zu Hause.

stationäre Pflege: Altenheim.

Betreuungsleistung durch ambulante Pflege: zu Hause/in einer Eirichtung bei Betreuungsgruppen.

Ambulante Pflege: zu Hause.

Grundpflegerische Versorgung/körperbezogene Maßnahmen: zu Hause.

 

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